Mittwoch, 31. Mai 2017

Facebook muss Konto eines toten Kindes nicht an Eltern freigeben

Datenschutz über den Tod hinaus: Hinterbliebene haben nicht das Recht, auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zuzugreifen – selbst wenn es Familienangehörige sind. Der Berliner Richter bedauerte sein Urteil.
by via Endless Supplies .De - News

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