Freitag, 5. Mai 2017

Für Vögel im Triebwerk gibt es keine Entschädigung

Für außergewöhnliche Umstände, die zu einer Flugverspätung führen, gibt es keine Entschädigung. Vögel im Triebwerk gehören dazu, sagt der EuGH. Eine Begriffsklärung ist trotzdem notwendig.
by Christoph B. Schiltz, Brüssel via Endless Supplies .De - News

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