Dienstag, 27. Juni 2017

Einrichtung des Reichsarbeitsdienstes

Am 26. Juni 1935 werden durch den Erlass des „Gesetzes für den deutschen Reichsarbeitsdienst“ junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren zum sechsmonatigen Arbeitseinsatz vor dem Wehrdienst verpflichtet.
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