Freitag, 2. Juni 2017

Urteil im kuriosen Streit über fünf Millimeter Dämmung

Hauseigentümer müssen es meist akzeptieren, wenn der Nachbar seine Außenwand dämmt und die Grundstücksgrenze verletzt – Klimaschutz geht schließlich vor. Doch der Bundesgerichtshof sieht eine Ausnahme.
by Michael Fabricius via Endless Supplies .De - News

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