Donnerstag, 1. Juni 2017

Von der Leyen muss Akten zum Fall Mundlos herausgeben

Erfolg für die WELT: Das Oberverwaltungsgericht in NRW entscheidet für die Informationsfreiheit. Das Verteidigungsministerium muss der Presse 5132 Seiten zum Fall des NSU-Terroristen Uwe Mundlos zur Verfügung stellen.
by Martin Lutz, Uwe Müller via Endless Supplies .De - News

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