Mittwoch, 12. Juli 2017

Überraschende Entwicklung im Prozess um „Horrorhaus von Höxter“

Im Fall des zweiten Opfers rückt die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des vollendeten Mordes durch Unterlassen ab. Ein Gutachter hatte seine Ergebnisse präsentiert– und das ändert die rechtliche Einschätzung des Anklägers.
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