Freitag, 7. Juli 2017

„Erkennt jemand nicht, dass er Unrecht begeht, trifft ihn auch keine Schuld“

Der „U-Bahn-Treter“ bekam eine mildere Strafe, weil er eine Hirnstörung hat und Drogen nahm. Strafrechtler Martin Heger erklärt das Urteil - und wieviel man getrunken haben muss, um als „schuldunfähig“ zu gelten.
by Christine Kensche via Endless Supplies .De - News

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