Der „U-Bahn-Treter“ bekam eine mildere Strafe, weil er eine Hirnstörung hat und Drogen nahm. Strafrechtler Martin Heger erklärt das Urteil - und wieviel man getrunken haben muss, um als „schuldunfähig“ zu gelten.
by Christine Kensche via Endless Supplies .De - News
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