Dienstag, 11. Juli 2017

Wirt trägt keine Schuld an zusammengebrochenem Stuhl

Auf einer Faschingsfeier bricht ein Stuhl unter einem Gast zusammen. Der bricht sich das Sprunggelenk und fordert Schmerzensgeld vom Wirt. Ein Gericht hat nun entschieden: Niemand konnte das Unglück voraussehen.
by Bernhard Hiergeist via Endless Supplies .De - News

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