Dienstag, 19. Dezember 2017

Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig

Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sehen Sie hier das Urteil.
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