Samstag, 6. Januar 2018

„Vermutung der freien Rede zugunsten der Löschung unterlaufen“

Seit dem 1. Januar gilt das Gesetz gegen Hassrede in sozialen Netzwerken. Medienrechtler Tobias Gostomzyk erklärt, warum es so fehleranfällig ist und wovon die Strafbarkeit eines Postings abhängt.
by Christian Meier via Endless Supplies .De - Nachrichten

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