Dienstag, 2. Januar 2018

Deutschland schafft die „Majestätsbeleidigung“ endgültig ab

2016 hatte der § 103 StGB noch einmal für Schlagzeilen gesorgt. Mit Verweis auf die sogenannte „Majestätsbeleidigung“ war der türkische Staatschef Erdogan gegen Jan Böhmermann vorgegangen. Seit Neujahr ist der Paragraf gestrichen.
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