Samstag, 13. Januar 2018

Syrer erhält keinen Anspruch auf Flüchtlingsstatus

Ein Syrer floh nach einer drohenden Einberufung in den Militärdienst nach Deutschland. Hier gewährte man ihm subsidiären Schutz. Die Anerkennung als Flüchtling lehnte das Bundesamt jedoch ab. Zurecht, wie das Oberverwaltungsgericht Hamburg jetzt entschied.
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